Notfall

Bei zahnärztlichen Notfällen oder einem Zahnunfall erhalten Sie nach Möglichkeit noch am selben Tag einen Termin bei uns (gilt für Stammkundschaft).

  • Notfallalt

    Als Notfall bezeichnen wir einen Zustand, der Ihnen fast nicht erträgliche Schmerzen in der Mundhöhle bereitet oder Ihren Allgemeinzustand beeinflusst.

    Die Notfallbehandlung hat zum Ziel, Ihnen die Schmerzen zu nehmen und beinhaltet in der Regel dann noch weitere Termine, um die Behandlung abzuschliessen.

    Auch Unfälle, bei denen ein grösseres Zahnfragment abgeschlagen worden und dieses auffindbar ist, sollten noch am gleichen Tag behandelt werden, damit allenfalls das Fragment wieder angeklebt werden kann.

  • Notfall wenn Zahnarztpraxis medi geschlossen istalt

    In Notfallsituationen, in denen unsere Zahnarztpraxis geschlossen ist, bitten wir Sie den offiziellen Notfalldienst der Stadt Bern zu kontaktieren. Der Notfall Zahnarzt hilft Ihnen während 24h.

    Der Zahnärztliche Notfalldienst in Bern ist an 365 Tagen während 24 Stunden erreichbar.

    031 529 60 60

  • Unfallalt

    Einen Zahnunfall zu melden und dokumentieren ist wichtig, da mögliche Spätfolgen von der Krankenkasse oder Versicherung übernommen werden. Bei Kindern ist dies die Grundversicherung und bei Arbeitnehmern die Versicherung des Arbeitgebers.

    Unfall im bleibenden Gebiss

    Am Unfallort aufgefundene Zahnbruchstücke oder ausgeschlagene Zähne sollten auf jeden Fall feucht (kalte Milch) oder besser in einer Zahnrettungsbox (sofern vorhanden) aufbewahrt und mitgebracht werden.

    Wenn der Zahn stark gelockert oder verschoben ist, die Situation so belassen und nicht am Zahn manipulieren.

    Wenn der Zahn ausgeschlagen ist, suchen Sie unbedingt den Zahn und fassen Sie nur die Zahnkrone (nicht die Zahnwurzel) an. Niemals den Zahn reinigen, auch wenn er verschmutzt ist. Zahn so schnell wie möglich wie oben beschrieben feucht lagern. Danach sofort den Zahnarzt aufsuchen.

    Unfall beim Kleinkind (Milchgebiss)

    Häufig lässt sich das Kind kurz nach dem Unfall schlecht untersuchen. Eine Untersuchung paar Tage später nach Abheilung ist häufig besser. Ein Unfall bis zum 3. Lebensjahr kann gravierender sein als zwischen dem 4.-7. Lebensjahr, da mögliche Folgeschäden der sich entwickelnden bleibenden Zähne später möglich sind. Somit sollte ein Unfall auch in frühen Jahren unbedingt gemeldet werden.

    Nehmen Sie die Krankenkassenkarte Ihrer Versicherung zum Termin bitte mit.